Infos zur Robinsonliste - neue Komma-Regeln - Faxgeräte und Rechtsprechung - Tipps rund ums Internet - Neukundengewinnung- DIN 5008 - Angaben zu Geschäftsbriefen und Rechnungen
 

Rund ums Internet


Formulare für Minijobs
Geringfügig Beschäftigte, die ein Freistellungsformular für den Arbeitgeber benötigen, können sich das online besorgen. Unter www.bundesfinanzministerium.de gibt es Antragsmuster und einen Vordruck für die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Außerdem sind Beispielfälle geschildert, wie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aussehen können und wie sie behandelt werden müssen.

(Quelle: Pro Firma – 5/99)



Ist es wirklich ratsam, seine Kreditkartennummer online anzugeben?
Inzwischen gilt die Übertragung der Kreditkartendaten als relativ gefahrlos, wenn man bestimmte Sicherheitsvorkehrungen beachtet. Die Nummer sollte in keinem Fall unverschlüsselt übermittelt werden. Gesicherte, sogenannte SSL – Verbindungen (Secure Socket Layer) erkennt man an dem geschlossenen Vorhängeschloss in der Statuszeile des Browserfensters, links beim Netscape-Navigator und rechts beim Internet Explorer.

(Quelle: Tomorrow – 12/99)



Der Praxistip: Neue Bestimmungen beim Druck von Firmenbriefpapier
Möchten oder müssen Sie im neuen Jahr neue Briefbögen drucken? Dann sollten Sie folgendes berücksichtigen:

Wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, muß es, offiziell seit dem 1. Juli 1998, folgende Angaben auf dem Briefpapier und den Bestellscheinen aufführen:

Firmenname, Rechtsform, Registergericht und Handelsregisternummer, wie zum Beispiel: „ Max Meier e.K. (= eingetragener Kaufmann), AG München, HRA 123456“

Vorhandene Geschäftspapiere dürfen noch bis zum 31. Dezember 99 aufgebraucht werden. Sollten Sie allerdings nach vorgenanntem Datum von z.B. einem Kollegen angezeigt werden, können Sie mit einem Zwangsgeld von bis zu 10.000,00 DM dazu gezwungen werden, das alte Papier zu vernichten und neues zu drucken.

(Quelle: Sekretärinnen-Service)

Abfrage im Internet:
Gewissheit übers Einschreiben Ob und wann Ihr Einschreiben oder die Nachnahmesendung den Empfänger erreicht hat, können Postkunden jetzt per Internet abfragen. Über www.deutschepost.de/briefstatus gelangen Sie auf die Website mit der neuen Dienstleistung. Bereits drei Tage nach Einlieferung der Sendung können Sie sich dort über den Auslieferungsstatus informieren.

(Quelle: BüroSpezial, Heft 3/99)