Infos zur Robinsonliste
- neue Komma-Regeln - Faxgeräte und Rechtsprechung
- Tipps rund ums Internet - Neukundengewinnung
- DIN 5008 - Angaben
zu Geschäftsbriefen und Rechnungen
Faxgeräte und Rechtsprechung:
Wenn Verträge nicht gültig sind
Fax nicht „schriftlich“
Muss nach dem Tarifvertrag ein Anspruch zur Wahrung einer tariflichen Frist
„schriftlich“ geltend gemacht werden, so genügt es nicht, wenn der Arbeitnehmer
seinem Arbeitgeber ein Telefax schickt.
(Landesarbeitsgericht Hamm 8 Sa 1189/96)
Ähnliches gilt für die Auflösung eines Mietvertrages. Erfolgt die Kündigung
per Fax, so ist sie unwirksam, da dem Mieter ein solches Papier im Original
vorliegen muss.
(Landgericht Berlin, 65 S 259/95)
Fax ist kein „Original“
Ist ein Antrag (im konkreten Fall: auf Investitionszulage) „eigenhändig
zu unterschreiben“, so gibt es kein Geld vom Finanzamt, wenn das original
unterschriebene Antragsformular lediglich per Telefax übermittelt wird und
die Frist beim Nachreichen des Originalformulars schon abgelaufen ist.
(Bundesfinanzhof, III R 87/96)
Fax ist „manipulierbar“
Gibt es zwischen Vertragspartnern Streit darüber, ob ein Geschäft zu Stande
gekommen ist, und beruft sich eine Seite darauf, dass ihr ein Telefax vorliege,
das den Vertragsabschluss einschließlich Unterschrift bestätige, so kann
die andere Seite erfolgreich bestreiten, eine solche Telekopie abgeschickt
zu haben. Als Argument zählt, dass sich Telefax-Sendungen „durch technische
Tricks unschwer manipulieren“ lassen.
(Oberlandesgericht Nürnberg, 4 U 3193/96)
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