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Faxgeräte und Rechtsprechung:

Wenn Verträge nicht gültig sind


Fax nicht „schriftlich“

Muss nach dem Tarifvertrag ein Anspruch zur Wahrung einer tariflichen Frist „schriftlich“ geltend gemacht werden, so genügt es nicht, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Telefax schickt.

(Landesarbeitsgericht Hamm 8 Sa 1189/96)


Ähnliches gilt für die Auflösung eines Mietvertrages. Erfolgt die Kündigung per Fax, so ist sie unwirksam, da dem Mieter ein solches Papier im Original vorliegen muss.

(Landgericht Berlin, 65 S 259/95)

Fax ist kein „Original“

Ist ein Antrag (im konkreten Fall: auf Investitionszulage) „eigenhändig zu unterschreiben“, so gibt es kein Geld vom Finanzamt, wenn das original unterschriebene Antragsformular lediglich per Telefax übermittelt wird und die Frist beim Nachreichen des Originalformulars schon abgelaufen ist.

(Bundesfinanzhof, III R 87/96)


Fax ist „manipulierbar“

Gibt es zwischen Vertragspartnern Streit darüber, ob ein Geschäft zu Stande gekommen ist, und beruft sich eine Seite darauf, dass ihr ein Telefax vorliege, das den Vertragsabschluss einschließlich Unterschrift bestätige, so kann die andere Seite erfolgreich bestreiten, eine solche Telekopie abgeschickt zu haben. Als Argument zählt, dass sich Telefax-Sendungen „durch technische Tricks unschwer manipulieren“ lassen.

(Oberlandesgericht Nürnberg, 4 U 3193/96)