DIE ZEICHENSETZUNG

Nur noch neun Regeln bestimmen die Kommasetzung

Die Kommasetzung gilt als eine große Fehlerquelle in der deutschen Schriftsprache. 
52 Regeln mussten die Schreibenden bisher bei dieser Variante der Zeichensetzung berücksichtigen. 
Die Rechtschreibreform, mit der sich auch die Interpunktion ändert, verheißt Erleichterung: Nur noch neun Komma-Regeln gilt es in Zukunft zu beherzigen. 
Die Vereinfachungen betreffen besonders die Kommasetzung vor und und oder sowie die Verbindung mit Infinitiv-, Partizip- und Adjektivgruppen. So muss beispielsweise künftig kein Komma gesetzt werden, wenn zwei vollständige Hauptsätze durch und oder oder verbunden sind. Es kann aber stehen und empfiehlt sich, wenn dadurch die Gliederung des gesamten Satzes deutlich wird. Auch nach erweiterten Infinitiven mit zu, die einen Satz einleiten, muss kein Komma mehr stehen. 
Ebensowenig ist ein Komma vor solchen Infinitivgruppen erforderlich, die an den Hauptsatz angehängt werden.

Fest steht: Die deutsche Sprache wird in Zukunft mit weitaus weniger Kommas auskommen und die Schreibenden genießen erheblich mehr Freiheiten in Bezug auf die Zeichen- und speziell die Kommasetzung.

Die Anordnung der neun Regeln im Folgenden entspricht nicht einer Vorgabe, sondern ist von uns vorgenommen worden. Die Bezeichnung „Regel 1“ oder „Regel 8“ beispielsweise ist beliebig und in keiner Form allgemeingültig.